Bildungs- und Teilhabepaket

Kostenlose Lernförderung steht Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen auf Antrag zu. Durch das „Bildungs- und Teilhabepaket” des Bundes können die Kinder Nachhilfe in Mathematik, Biologie, Englisch, Französisch, Geschichte, Spanisch oder Deutsch erhalten. Voraussetzung ist, dass der/die Fachlehrer*in die Lernförderung schriftlich befürwortet. Dies ist auf einem Formular der Schule möglich, wenn das Lernziel des/der Schüler*in nicht erreicht wird oder die Versetzung gefährdet ist.

Wer kann Lernförderung bekommen?

Anspruch auf Lernförderung haben alle Schüler*innen bis 25 Jahre, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und aus Familien kommen, die- ALG II,- Sozialhilfe,- Zuschlag zum Kindergeld,- Wohngeld oder- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und bei denen die Versetzung oder das Erreichen des Abschlusses gefährdet ist. Schüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Lernförderung ausgeschlossen. Kindern und Jugendlichen aus Familien ohne Leistungsanspruch wird die Teilnahme an der Lernförderung auf  Selbstzahlerbasis ermöglicht.

Wie beantrage ich Lernförderung?

Die Leistung muss gesondert beim Jobcenter, beim Landkreis oder den Städten und Gemeinden beantragt werden. Formulare erhalten Sie bei uns oder Ihren Schulen oder der zuständigen Stelle. Die Schule muss die Notwendigkeit der Lernförderung auf einem Formular bestätigen. Das Jobcenter, der Landkreis oder die Städte und Gemeinden bewilligen die Lernförderung. Mit dieser Bewilligung kommen Sie zu uns, wir kümmern uns um den Rest. Sie sehen: Viel einfacher als Sie denken...

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Ansprechpartnerin:

Tatjana Jarchow

Tel.: 0 44 01 / 70 76 125

lernfoerderung(at)kvhs-wesermarsch.de